Webradio-Nachrichten – ein Risiko?

Die Mehrzahl von Webradios bietet auf ihrer Homepage Nachrichten an. Diese sind aber in den seltensten Fällen wirklich selber geschrieben bzw. stammen aus der Feder eines eigenen Redakteurs.
Bis dahin ist das kein größeres Problem für mich – sollen sie doch. Die Abkupferei, die die Grenzen des Zitatrechts mitunter deutlich überschreitet, finde ich zwar nicht so prickelnd, aber ich werde keinen Kreuzzug dagegen führen.

 

Die Falle „Leistungsschutzrecht“

Eher zufällig stolpere ich nun über Meldungen, dass im Bundestag, beinahe unbemerkt, eine Gesetzesinitiative in Sachen Leistungsschutzrecht zugunsten der Presseverlage und zu Lasten so genannter „News-Aggregatoren“ verabschiedet werden soll. Google macht dagegen ziemlich viel Wind und im Grunde geht es in der ganzen Diskussion eigentlich nur um Geld.
Das sollen andere diskutieren, da werde ich mich im Rahmen dieses Blogs nicht reinhängen.

Spannend ist vielmehr, dass die beiden Fronten – Verleger vs. Google & Co. – etwas undifferenziert versuchen, die Blogger, die ja angeblich nicht betroffen sein sollen, auf jeweils ihre Seite zu bringen. Dabei sind sie keineswegs zimperlich und auch nicht immer sachlich. Die etwas seriöseren Kommentatoren verweisen darauf, dass eine Reihe von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen für Klarheit sorgen muss und das Zitatrecht höchstens eine weitere Unschärfe in dem gesamten Komplex darstellt.

So weit, so unschön, aber was haben Webradio-Homepages und ihre mitunter 1:1 abgekupferten Nachrichten nun mit Google, Bloggern und dem Leistungsschutzrecht zu tun?
Nun, irgendwann könnte irgendjemand auf die Idee kommen, dass Homepage-Betreiber mit einem Nachrichtenblock ohne eigene redaktionelle Leistung (siehe auch: Schöpfungshöhe) gleichfalls zu den News-Aggregatoren zählen. Na ja, und die Hintertür „kein gewerbliches Treiben“ ist schnell versperrt, wenn das Radio Werbung verkauft oder sonstige Einnahmen generiert. Autsch.

 

Auswege

Mir war noch nie so richtig klar, warum manche Webradios Nachrichten anbieten, wenn sie auch sonst nicht gerade durch redaktionelle Inhalte glänzen. Mehr Hörer gewinnen sie dadurch sicher nicht, und wer solchen Sendern zuhört, nutzt deren Homepage bestimmt nicht zur Informationsgewinnung. Da kann man’s auch gleich lassen – unbestritten eine der intelligenteren und zugleich kostengünstigen Entscheidungen.

In einem weit vorgreifenden Kommentar hieß es, die Verlage könnten ja über eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft an ihre Leistungsschutzhonorare kommen – im konkreten Fall wäre das die VG Wort. Gar nicht mal so schlecht gedacht, doch bei der weit verbreiteten Allergie mancher Webradiobetreiber gegen Lizenzzahlungen (GEMA, GVL) sehe ich da eine eher geringe Bereitschaft, sich dem anzuschließen.

 

Visionen

Um ehrlich zu sein: So unsympathisch ist mir der Gedanke gar nicht, dass – wenn es zur Umsetzung der Gesetzesvorlage käme – einige Webradios ihre Pseudo-Nachrichten einstellen würden oder es zur Besinnung auf redaktionell richtig erstellte Meldungen käme. Sieht man mal vom finanziellen Aspekt ab, könnte ich mit dieser Nebenwirkung – vulgo: Kollateralschaden – sogar bestens leben.
So gesehen hat die insgesamt doch eher ärgerliche Debatte auf ihre eigene Art wenigstens einen positiven Aspekt. Wenn, ja wenn das so eintritt, wie ich es denke.

Die meisten Webradios werden das vermutlich, wenn überhaupt, anders sehen.
Lassen wir uns überraschen.

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